Bestehen Zweifel, ob aufgrund der Justizreformen in Polen die Unabhängigkeit der polnischen Justiz und der Anspruch des Auszuliefernden auf ein faires Verfahren (Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) gewährleistet ist, kann ein Haftbefehl aufgehoben werden. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in dem hier
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